Beschaffungsleitfaden des Landkreises Oberallgäu

Empfehlungen für umweltfreundliche Beschaffung


Wer zahlt, schafft an!


"Wer zahlt, schafft an!", dieser etwas abgedroschene Spruch, beschreibt recht treffend die Kernaussage des Beschaffungsleitfadens des Landkreises Oberallgäu. Auch eine Kreisbehörde ist ein Konsument alltäglicher Produkte, von Büromaterial über Hygienepapier bis hin zu Fahrzeugen. Und wie jeder Konsument, trifft auch ein Landkreis oder eine Kommune Kaufentscheidungen für Produkte, die die Umwelt mehr oder weniger belasten. "Wer zahlt, schafft an!" bedeutet, dass der Käufer entscheidet, ob ein möglicherweise umweltschädliches Produkt oder aber eine nachweislich umweltfreundliche Alternative für ihn hergestellt wird.

Ganz so einfach ist es für die öffentliche Hand allerdings nicht. Verschiedene Rechtsvorschriften, bis hin zum Grundgesetz, schreiben den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen vor. Daher müssen gerade öffentliche Stellen umweltschädigende Produkte bewusst vermeiden und nach umweltfreundlichen Alternativen suchen. Bereits 2009 hat das bayerische Innenministerium hierzu die Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (PDF, Externer Link) erlassen. Darin werden Umweltzeichen wie der blaue Engel genannt, die zur Orientierung dienen und es wird darauf hingewiesen, dass angemessene Mehrkosten für diese Produkte hinzunehmen sind.

Warum gibt es zusätzlich den Beschaffungsleitfaden?

Der Beschaffungsleitfaden soll die tägliche Arbeit erleichtern, indem er für elf Produktgruppen Empfehlungen und Hinweise gibt. So werden zum Beispiel verlässliche Umweltzeichen für einzelne Produktgruppen benannt oder Tipps gegeben, wie Lieferverträge sinnvoll ergänzt werden können z.B. mit Vereinbarungen zur Rücknahme von Produkten. Bei Geräten, die Energie verbrauchen, wird festgelegt, wann die Lebenszykluskosten zu berechnen sind.

Der Beschaffungsleitfaden wurde vom Ausschuss für Kreisentwicklung, Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und Verkehr des Landkreises Oberallgäu im November 2018 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Insbesondere das Umweltbundesamt bietet auf seiner Webseite www.beschaffung-info.de detaillierte weitere Informationen zur umweltfreundlichen Beschaffung. 




Beschaffungsleitfaden des Landkreises Oberallgäu
Beschaffungsleitfaden des Landkreises Oberallgäu
Inhalt des Leitfadens:

  1. Beleuchtung
  2. Bürogeräte
  3. Fahrzeuge
  4. Büro und Verbrauchsmaterial, ohne Büropapier
  5. Büropapier
  6. Möbel
  7. Reinigungsleistungen und -mittel
  8. Textilien
  9. Ökostrom
  10. Tiefbau, Gartenbau
  11. Lebensmittel und Veranstaltungen
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