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eza!
Beratungsangebote und Förderungen

Fördermöglichkeiten für Privathaushalte


Klimaschutz ist nach wie vor eine freiwillige Aufgabe für Unternehmen, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger. Mit verschiedenen Förderprogrammen wird die Motivation erhöht, selbst aktiv zu werden. Seit 2021 gibt es zudem einen CO2-Preis auf fossile Energieträger (Heizöl, Erdgas, Treibstoffe, u.a.), der jährlich steigt und somit zusätzlichen Druck ausübt. 

Über die individuellen Handlungsmöglichkeiten und passende Fördermittel beraten viele Akteure. Dank öffentlicher Förderung können im Allgäu das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) und die Verbraucherzentrale kostenlose, unabhängige Beratungen zu Energiethemen anbieten.
 
Es gibt nur zwei Dinge, die Sie falsch machen können, und die lassen sich vermeiden:
Erstens: nicht nach Förderung zu fragen, und zweitens: zu spät nach Förderung zu fragen. Die Förderanträge sind nämlich stets vor Maßnahmenbeginn zu stellen!

Informieren Sie sich und werden Sie aktiv!

eza!-Fördermittelcheck

Für private Haushalte gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen. Sei es durch Zuschüsse des Bundes, des Freistaats Bayern oder auch durch regionale oder kommunale Förderprogramme.

Das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) hat hierfür einen Fördermittelcheck eingerichtet, welchen Sie unter dem folgenden Link erreichen können:


eza!
Dekoratives Bild
Dekoratives Bild
© eza!

Bundesförderung für effiziente Gebäude



Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst frühere Förderprogramme des Bundes für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einbau neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG fördert vier Teilbereiche:
  • Einzelne Sanierungsmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, z.B. Heizungstausch: Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Die Sanierung eines Bestandsgebäudes auf ein Effizienzhaus-Niveau: Wohngebäude (BEG WG)
  • Die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzgebäude: Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Den Bau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Nichtwohngebäude: Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN)
Für alle Maßnahmen gibt es Fördermittel in Form von Zuschüssen und /oder zinsgünstigen Krediten.

Achtung: Vor der Auftragsvergabe muss immer zuerst der Förderantrag gestellt werden und bewilligt sein!

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neuen Förderrichtlinien bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Was bleibt ist die Arbeitsteilung zwischen der KfW und dem Bafa: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist weiterhin für die Heizungsförderung zuständig, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) für die Förderung weiterer Effizienzmaßnahmen, etwa an der Gebäudehülle.

In Bezug auf die Heizungsförderung beträgt die Grundförderung bei Wohngebäuden weiterhin 30 %. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohnheinheit bzw. bei 15.000 Euro für weitere Wohneinheiten. Ab Februar 2027 sinkt der dieser Betrag allerdings kontinuierlich.
Die Grundförderung kann durch verschiedene Boni (z.B. Einkommensbonus) ergänzt werden.

Unter den folgenden Links erhalten Sie weiterführende Informationen:
 
Infos BEG Website KfW

Infos BEG Website BAFA

Infos zu Änderungen BEG auf Website BMWE

Überblick Änderungen BEG auf Website eza!
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